Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden zur Klärung technischer Fragen durch ein Gericht beauftragt.
Hierbei wird vom Gericht zusammen mit den Prozessbeteiligten ein Fragenkatalog zur Beantwortung durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt.
Das Gutachten darf ausschließlich zu dem im Fragenkatalog genannten Sachverhalten unter Berücksichtigung der allgemein annerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Normen Stellung nehmen. Die Beantwortung des Fragenkataloges hilft dem Richter sein Urteil zu fällen.

 

Schiedsgutachten

Schiedsgutachten werden von Auftraggeber und Ausführenden gemeinsam in Auftrag gegeben.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Tatsachenfeststellung durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verbindlich sein soll. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung und stellt im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren eine schnelle und kostengünstige Lösung für die Parteien dar.

 

Privatgutachten

Privatgutachten werden einseitig durch eine Partei – Auftraggeber oder Ausführenden beauftragt. Ziel ist die objektive und neutrale Beantwortung von technischen Fragen und die Beratung durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Ein vorliegendes Privatgutachten wird vor Gericht vom Beklagten meist bestritten und deshalb meist als parteiisches Gutachten gewertet.

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