Die Gefährdungsanalyse wird nun nach $51 Abs. 1 Nr. 3 der TrinkwV 2023 als Risikoabschätzung bezeichnet.
Als Sachverständiger erstelle ich für Sie eine Gefährdungsanalyse Ihrer Hausinstallation. Diese Gefährdungsanalyse kann vom Gesundheitsamt gefordert werden, falls bei der vorgeschriebenen Überprüfung Ihrer Hausinstallation Mängel festgestellt wurden.
Der Gesetzgeber stellt strengere Anforderungen an die Trinkwasserqualität und setzt mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung eine europäische Richtlinie der EU um.
Bisher war die Kontrolle der Trinkwasserqualität durch das Gesundheitsamt nur für das öffentliche Leitungsnetz vorgeschrieben. Seit Januar 2003 unterliegen darüber hinaus auch diejenigen Stellen der Überwachung, an denen das Trinkwasser direkt dem Verbraucher zur Verfügung gestellt wird, also auch die Hausinstallation privater Gebäude.
Somit sind private Inhaber von Trinkwasser führenden Installationen verpflichtet, den ordnungsgemäßen Betrieb ihrer neuen oder bestehenden Trinkwasserinstallation nachzuweisen. Für diesen Nachweis ist eine entsprechende Überprüfung der Hausinstallation durchzuführen.
Ergibt die Überprüfung, dass die Hausinstallation nicht ordnungsgemäß betrieben wird oder dass die Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser nicht erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Betreiber der Hausinstallation verpflichten, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen, die die erforderlichen Maßnahmen aufführt.
Die geforderte Gefährdungsanalyse führe ich fachgerecht für Sie durch.
Das Ergebnis der Gefährdungsanalyse ist dann Basis für die durchzuführenden Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel Ihrer Trinkwasserinstallation.